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Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher zu unterstützen, insbesondere Versicherungsnehmer im Leistungsfall. Alle Mühe lohnt nicht, wenn sie nicht auch zum Erfolg führt. Was ein "Erfolg" ist, mag jeder selbst für sich entscheiden. Wir betrachten es als einen Erfolg, wenn Mitglieder aus den Versicherungsverträgen die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Man kann zwar sagen, das sei doch eine Selbstverständlichkeit, aber leider ist das in der Praxis nicht der Fall. Es gibt auch Fälle, in denen wir nicht helfen konnten. Teilweise ist das aber noch nicht das "letzte" Wort, denn wir helfen auch, wenn Fälle vor Gericht gehen. Auch wenn die Leistungsfallberater viel Berufserfahrung mitbringen, eine Garantie dafür, daß man alle Prozesse gewinnt, kann keiner geben.

Um einen möglichst aussagekräftigen Eindruck von Erfolgen und Mißerfolgen zu geben, wurde lange überlegt, wie die Darstellung geschehen soll. Viele Details machen unübersichtlich und kosten Zeit. Zu wenig differenziert ist auch nicht aussagekräftig (?). Nach viel, viel Überlegung kam heraus:

Fälle insgesamt: 149   ; abgeschlossen: 87 ;  positiv erledigt* 56  ;  nicht erfolgreich 31**

"Erfolgsquote": 87 minus 9 ergeben 78 als Basis:  72% erfolgreich  gegenüber 28%

Als nicht aussichtsreich von Verfolgung abgeraten  9 Fälle

Vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen:  36

Vergleiche / Nicht volle Anerkennung:  15*

Leistungsablehnungen:  14  (Anzeigepflichtverletzung und keine Berufsunfähigkeit)**

*darunter sind auch die erfaßt, bei denen ein späterer Leistungsbeginn anerkannt wurde                      **  nicht alle, die verloren wurden, sind endgültig verloren.

Bei den "nicht akzeptierten" gibt es solche, die weiter vorgerichtlich bearbeitet werden und solche, die bei den Gerichten landen. 

Gerichtliche Verfahren (wobei die Prozesse teilweise schon liefen, bevor der Verein dazukam)          

Gewonnen : 2          Vergleiche : 3*     Verloren     :  8**                                                        

Es mag sein, daß es weitere Mitglieder gibt, die eine positive Leistungsentscheidung erhalten haben, uns dies aber nicht mitgeteilt haben. Der umgekehrte Fall ist eher unwahrscheinlich.

Aus dieser Statistik läßt sich deutlich herauslesen, daß die besonders große Zahl der positiven Fälle im vorgerichtlichen Stadium liegt.


 

 










 

 
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