Home
Anmeldeformular
Satzung
Beitragsordnung
Aktuelles / Forum
Neuigkeiten
Erfolgsstatistik
Lob und Tadel
Finanzen
 


Liebe Mitglieder,

 in der Hauptversammlung am 10. Juli 2008 hat der Verein eine grundlegende Veränderung erfahren. Der gesamte Vorstand  ist zurückgetreten und ein neuer Vorstand ist gewählt worden.

 

Der neue Vorstand des Vereins besteht jetzt aus:

Frau Rechtsanwältin Sabine Martin,

Frau Rechtsanwältin Beatrix Hüller und

Herrn Rechtsanwalt Joachim Höhl.

 
Die Geschäftsstelle des Vereins befindet sich jetzt:

Frankfurt, Eysseneckstraße 31 und

eine Außenstelle in Bonn, Reuterstraße 187

 
Die Außenstelle in Langen ist geschlossen.

 
Wir danken an dieser Stelle dem ausgeschiedenen Vorstand für seine verdienstvolle Arbeit  in den vergangenen Jahren, Dank gilt auch Frau Behr, deren Geschäftsführertätigkeit ebenfalls  beendet ist.

 
Auch die bisherigen  Ansprechpartner für die Auskünfte stehen ab sofort nicht mehr zur Verfügung. Ansprechpartner sind Vorstandsmitglieder Sabine Martin und Beatrix Hüller.

 
In diesem Zusammen ist Herrn Rechtsanwalt Ostheimer ein ganz besonderer Dank auszusprechen. Er, Initiator des Vereins, hat von Anbeginn an den Mitgliedern mit großem Engagement in Rat und Tat zur Seite gestanden. Ohne ihn würde es den Verein in seiner heutigen Form überhaupt nicht geben.  Viele Vereinsmitglieder, die  in den letzten Jahren Hilfe durch ihn erfahren haben, stünden heute an einer anderen Stelle. Er konnte einer Reihe von Vereinsmitgliedern zur Leistung durch den Versicherer verhelfen; anderen konnte er wertvolle Ratschläge erteilen.

 
Der neue Vorstand des Vereins, wie sicherlich auch die Vereinsmitglieder, bedauern sehr, dass sich Herr Ostheimer  von dem Verein verabschiedet hat. 

Wir wünschen ihm weiterhin alles Gute für die Zukunft.

 

Neben der Neuwahl des Vorstandes wurde in der Hauptversammlung auch eine Satzungsänderung beschlossen.

 In § 9 Abs. 5 der Satzung heißt es nunmehr, dass die Mitgliederversammlung beschlußfähig ist, wenn mindestens 1/4 plus eine Stimme  der Mitglieder anwesend ist. Diese Änderung war notwendig, nachdem in der Vergangenheit die eine oder andere einberufene Hauptversammlung nicht beschlußfähig war, da trotz größter Bemühungen und der Bitte an die Vereinsmitglieder, bei Nichterscheinen einem Bevollmächtigten Vollmacht zu erteilen, nicht in der gewünschten und notwendigen Form nachgekommen worden ist.

 Wir hoffen, dass die jetzt reduzierte Mehrheit zur Beschlußfähigkeit die Vereinsarbeit erleichtern wird.

 
Das Protokoll der Hauptversammlung wird in Kürze versandt werden.

 
Mit freundlichen Grüßen

Präsidium des PV-Anspruchshilfe e.V.


 Forum Berufsunfähigkeit eröffnet. Hier können Mitglieder und Nichtmitglieder sich untereinander austauschen oder auch Fragen stellen. Ins das Forum geht es hier.

Unter der Rubrik "Aktuelles" wollen wir unsere Mitglieder aber auch Interessenten u.a. über  Vereinsinterna berichten.

Finanzamtsprüfung abgeschlossen; die Prüfung durch das Finanzamt Frankfurt der Jahre 2004-2006 hat zu keinen Beanstandungen geführt, der Gemeinnützigkeitsstatus bleibt zuerkannt.

UNVERSCHÄMTE ZEITGENOSSEN: Man glaubt es nicht, was es alles so gibt! 

Am 31.1.2007 erreichte den Verein eine e-mail mit voller Namensnennung, in der tatsächlich jemand wissen will, ob er einen Versicherer erfolgreich betrügen kann. Dabei beruft er sich auf einen plusminus Beitrag, den er "gelesen" haben will, "wo auch ihre Adresse stand für etwaige Rückfragen." Konkret beschreibt er massivste Bandscheibenprobleme mit "maximal 4 Wochen" Arbeitsunfähigkeit "am Stück" und fragt, ob er sich versichern lassen kann, ohne dies anzugeben. Als 40 Jahre alter Mitarbeiter bei einem Automobilhersteller in dessen Lakiererei dürfte kein Zweifel daran vorliegen, dass dieser Mann die Absicht hat zu betrügen. Clever meint er zu sein, indem er u.a. nach einem ausländischen Versicherer fragt, den wir empfehlen könnten.

Solche Anfragen ignorieren wir! Lassen Sie es sein, sowohl gegenüber uns, als auch gegenüber Versicherern (auch im Ausland). Sollten Sie es doch versuchen, wünschen wir uns, daß Sie erwischt werden und einen ordentlichen Richter bekommen, zivil- u n d strafrechtlich!  Wir helfen gerne, aber nie bei solchen kriminellen Unternehmungen!

 

ACHTUNG !!!                                                                                                                                                      

Die BGH-Rechtsprechung zu Rückkaufswerten aus dem Jahre 2005 wird leider auch von so manchem Anwalt als übertragbar auf fondsgebundene Lebensversicherungen angesehen. D a s   i s t   f a l s c h  und unsinnig. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung kann es keinen "Mindestrückkaufs-wert" geben, denn das Risiko der Kapitalanlage der Beiträge trägt der Versicherungsnehmer (§ 54b VAG).  Wer in der Zeit um 2002 "ausgestiegen" ist, hat die Verluste am Aktien- und Rentenmarkt zu tragen. Bevor Sie eine Klage erheben lassen, prüfen Sie ersteinmal selbst, was mit einer Fondsanlage auch ohne Versicherungsschutz passiert wäre. So mancher Anwalt scheint eher seine Gebühren, als Ihr Interesse im Auge zu haben.

KOSTEN eines Rechtsstreites wegen BU-Rente

Der Verein wird immer wieder gefragt, was eine Klage gegen den Versicherer kosten würde. Genau läßt sich das nur im Einzelfall bestimmen, aber hier einmal eine Einschätzungsgrundlage:

Der "Streitwert" einer BU-Klage errechnet sich normalerweise aus den Renten für die Vergangenheit, d.h. BU Beginn bis zum Tag der Klage, durch die Bearbeitungsdauer bei den Versicherern sind das im allgemeinen schon fast ein Jahr. Hinzu kommt dann noch das 3,5 - fache der Jahresrenten. Weiterhin ist die Beitragsbefreiung einzurechnen, sowohl für die Vergangenheit, als auch die Zukunft, genau so wie bei den Renten. Dieser Gesamtwert ist der "Streitwert".

Manche Fälle, in denen nur die Anfechtung / Rücktritt ein Thema ist, gelten andere Werte. Man kann den Streitwert auch "künstlich" senken, insbesondere wenn man selbst zahlen muß. Manche Versich-erer gewähren nur noch Deckung für die rückständigen Zahlungen (d.h bis zur Klageeinreichung), das kann zu Problemen führen. Ihr Anwalt sollte Sie dazu beraten und den Versicherer zur vollen Dek-kungsübernahme auffordern.

Bei einem Beitrag von 100,-€/Monat und einer Rente von 1000,-€ /Monat, ist für die Vergangenheit, d.h. BU-Beginn 13.2.2005 bis Klageeinreichung am 25.6.2006 (Leistungsbeginn 1.3.05 bis 30.6.06) der Betrag 16 mal 100,- plus 16 mal 1000,-, also 17.600,-€; hinzu kämen noch 3,5 mal 1.200 plus 3,5 mal 12 Tsd, 4.200,- plus 42.000,-, insgesamt also 63.800,-€ als Streitwert.

Die Anwaltsgebühren daraus (Geschäftsgebühr 1,3 und Terminsgebühr 1,2 des Gebührenwertes, zusammen also 2,5 mal der "Tabellenwert für 63.800,-€." in Höhe von 1123,-€. Dies bedeutet, 2.807,5 € an Honorar, wozu noch mindestens die Auslagen und die MwSt kommen, rund 3.400,-€. Wenn Sie den Prozeß verlieren würden, müßten Sie den gegnerischen Anwalt auch bezahlen, d.h. 2 Mal die 3.400,- und auch noch die Gerichtskosten von 3 Gebühren zu je 556,-€. Eventuell kommen noch Gutachter und Zeugen hinzu. Über den Daumen gepeilt sind das Risiko also ca.10.000,-€.

Für alle, die keine Rechtsschutzversicherung haben und keine Prozeßkostenhilfe bekommen können, ist dann nur die Möglichkeit einer "Teilklage" gegeben, was wiederum nicht jedem Anwalt gefällt.

Sie haben zwar immer die Möglichkeit, den "Ombudsman" der Versicherungswirtschaft anzuschreiben, in Berufsunfähigkeitsfällen kann er jedoch nur sehr, sehr beschränkt etwas tun für Sie, denn seine Stel lungnahme lautet meistens: Leider kann ich hier nicht weiterhelfen, denn anders als ein Gericht, kann ich keinen Beweis erheben. Im Übrigen sind die "Streitwerte" bei BU-Sachen meist so hoch, daß seine Stellungnahme ohnehin nicht verbindlich ist für Versicherer. Eine Beschwerde bei der BAFin über den Versicherer gehört in BU-Sachen in die Rubrik: Formlos, fristlos, fruchtlos.

 
















 



 
Top