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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT  und  SCHWEIGEPFLICHTENTBINDUNG

Wie durch Fernsehen, Rundfunk und Presse bekannt gemacht, gibt es einen Beschluß des BVerfG zum Thema Schweigepflichtentbindung bei Versicherungen. Der Beschluß ist unter der Internetadresse des BVerfG abrufbar, Aktenzeichen 1 BvR 2027/02 zum nachlesen.

Hier die wichtigsten Konsequenzen: Da die Klausel in den Versicherungsbedingungen (unter Mitwirkungspflichten im Leistungsfall) unwirksam ist, kann der Versicherer nicht mehr so ganz einfach  an Informationen kommen. Da diese Obliegenheit nicht mehr aus Vertrag besteht, ist sie nur aus der "Nebenpflicht" über Treu und Glauben, § 242 BGB, herleitbar. Da kann man dann trefflich argumentieren, was der Versicherer noch darf. Denn wenn es ja nur noch um den "Leistungsfall" geht, dann stellt sich die Frage, wozu benötigt der Versicherer da eine Krankenkassenauskunft ? Die be- handelnden Ärzte, für alle Krankheiten, die im Leistungsfall eine Rolle spielen, soll er ja auch befragen dürfen, aber die "Schnüffelei" drumherum eben nicht. Anzeigepflichtverletzungsprüfung ist nicht beschränkt auf den Leistungsfall -das wurde zwar bisher so gemacht, aber jetzt dürfte Schluß damit sein! Lassen Sie sich also immer detailliert begründen, weshalb man eine Krankenkassenauskunft will und schreiben Sie Ihrer Krankenkasse, ohne gesonderte Einzeleinwiligung darf sie keine Auskunft geben - täte sie es doch, gäbe es den § 203 Strafgesetzbuch. Die weden sich hüten! Es ist noch nicht klar, was die Versicherer tun werden um das Desaster für sie zu mindern. Insoweit ist in der Zwischenzeit anzuraten, kundige Hilfe zu nutzen im Einzelfall, wenn man Ihnen einen "Vorschlag" macht. Die unter bu-claims.de vorgeschlagene Musterentbindung ist angepaßt an die Rechtslage, die sollten Sie im Zweifel verwenden, um sicher zu gehen.

Das Urteil hat aber noch einen anderen Aspekt für alle die, die gerade einen Rücktritt oder eine Anfechtung erhalten haben vom Versicherer. Da die zu Grunde liegende Info auf der Basis der unzulässigen Schweigepflichtentbindung erhoben worden sein dürfte, darf diese Info nicht verwendet werden (Beweisverwertungsverbot). Da steht das VU jetzt dumm da! Der Präsident des OLG Saar- brücken hat auf einer Veranstaltung mit über 90% Versicherungsbeteiligung den Versicherern das Problem "eröffnet". Die anwesenden Vertreter der VUs waren ziemlich geschockt. Klar, als Gastvor- tragender vor diesem Kreis hat Herr Prof. Dr. Rixecker auch die Chance auf eine versichererfreundliche Lösung angedeutet, diese aber ausdrücklich als "höchst strittig" erklärt. Wenn der erste Fall vor "seinen" Senat am OLG Saarbrücken kommt, wird er vermutlich die Streitfrage in einer bestimmten Richtung lösen, aber letztlich wird erst der BGH und dann wieder das BVerfG zu entscheiden haben, was geht. Über das "neue" VVG ab 1.1.2008 wird es ohnehin eine neue Situation geben. Aber bis dahin, weisen Sie Ihre Anwälte darauf hin -weil viele diese Möglichkeit übersehen könnten.

TELEKOM (demnächst auch vielleicht BAHN ?)
Auch unter einem neuen Chef an der Konzernspitze wird es Personalabbau geben.
Die Berichterstattung über die „Telekom-Beamten“ und Dienstunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger verfolgt der Verein sehr interessiert..Aus den (wenigen) Fällen, die über den Verein gelaufen sind, war jedoch erkennbar, dass in den Prozessen auf der Seite der Nürnberger ab einem bestimmten Punkt innerhalb der Verfahren plötzlich großes Interesse an "Vergleichen" besteht. Neben dem üblichen Poker und Gefeilsche war aber auszuloten, daß die Nürnberger lieber etwas mehr zahlt, als ein Urteil zu riskieren. Der Verein hat gerade eine neue Anfrage erhalten mit einem Fall, der ziemlich gut ist, um eine Grundsätzliche Klärung zu erreichen. Wenn das Mitglied und sein Anwalt "mitzieht", wäre dies eine gute Chance, die "Musterlösung" zu erwirken. Aber das wird noch änger dauern. Je-doch ist bei allem das Interesse der Mitglieder oberstes Gebot. Je mehr Fälle an den Verein herangetragen werden, desto größer wird die Chance, hier etwas zu bewegen.

Frankfurt den 7.1.2007

Das Präsidium des
PV-Anspruchshilfe e.V.





             




 
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